Grenzwerte
Für Motoren der EURO 6/VI Norm werden ab 01.01.2019 die Grenzwerte abgesenkt:
- 0,1 %vol. CO bei Benzinmotoren im erhöhten Leerlauf
- 0,25 m-1 Trübung bei Dieselmotoren
Damit gilt ab 01.01.2019 für diese nach EURO 6 (PKW) bzw. EURO VI (LKW) zugelassenen Kraftfahrzeuge nicht mehr der Plakettenwert bzw. die 0,2%vol. CO als Grenzwert, sondern der vom Verordnungsgeber festgelegte Grenzwert.
Die Werte müssen zur Zeit von Hand unter Handeingabe(H) eingegeben werden:
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