Liefer-und Zahlungsbedingungen für Gewerbliche Kunden
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die nachstehenden Liefer-und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil jedes mit uns
abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Sie sind in gleicher Weise auch für Verträge über Lieferungen von Ersatz-und Zubehörteilen
aller Art verbindlich.
1.2. Für die Aufstellung und Inbetriebnahme gelten zusätzlich die Montagebedingungen
des Lieferwerks bzw. die diesen Arbeiten zugrundeliegenden Bedingungen.
1.3. Alle vom Besteller gemachten Vorschriften und Bedingungen, die sich nicht mit unseren
Vertragsbestimmungen decken, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich
von uns anerkannt werden; sie gelten nur für den Vertrag, für welchen sie vereinbart wurden.
2. Angebot und Auftragsbestätigung
2.1 Alle Angebote erfolgen , für gebrauchte Geräte gilt zusätzlich:Zwischenverkauf
vorbehalten.
2.2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen, es sei denn sie wurden von uns
ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2.3. Ansprüche aus einem Vertrag mit uns kann der Besteller nur mit unserer schriftlichen
Einwilligung wirksam abtreten.
3. Preise
3.1. Die angegebenen Preise gelten ab Werk bzw. ab Bad Kreuznach zzgl. gesetzl.MwSt.
ausschließlich Verpackung, nicht verladen.
3.2. Für alle Verträge ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Hat sich der Preis zum Zeit-
punkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von der Leistungserbringung einbezogenen Dritten erhöht, gilt der höhere Preis.
Der Besteller ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preissteigerung mehr
als 15% beträgt. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
3.3. Preise für Reparaturen können vor deren Durchführung nur unverbindlich genannt werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Zahlungen haben innerhalb einer Woche nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug
an uns zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes festgelegt ist. Dasselbe gilt für Rechnungsbeträge, die über die ursprüngliche Abschlußsumme durch Nachlieferungen oder
andere Vereinbarungen entstehen: sie sind unabhängig von den für die Hauptlieferung
vereinbarten Zahlungsbedingungen innerhalb einer Woche fällig, sofern für die Nachlieferung
keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart worden sind.
4.2. Die auf der Rechnung angegebene Zahlungsbedingung bezieht sich auf das in der
Rechnung angegebene Rechnungsdatum.
4.3. Wenn sich aus Gründen, die nicht von der Meyer-Kirschner GmbH zu vertreten sind,
die Lieferung und /oder Montage bzw. Inbetriebnahme verzögert, so sind die Zahlungen dennoch so zu leisten, als ob die vorstehenden Lieferungen/Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt stattgefunden hätten.
4.4. Bei Nichteinhaltung früherer Zahlungsverpflichtungen oder Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers sind wir berechtigt, unabhängig von abweichenden ursprünglich getroffenen Vereinbarungen vom Besteller Vorleistung oder die Stellung
von Sicherheiten zu verlangen.
4.5.Zur Hereinnahme von Wechseln besteht keine Verpflichtung.
Bei Bezahlung mit Scheck ist der Tag des Posteingang bei Meyer-Kirschner GmbH
Stichtag für die Prüfung bei Skonto Abzug.
4.6. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt uns, Verzugszinsen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und den weiteren Gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuverkaufen. Die Forderungen aus solchen Weiterverkäufen gehen auf uns über. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Besteller zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht berechtigt.
6. Übernahme, Gefahrenübergang und Versand
6.1.Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. ab Lager Bad Kreuznach. INCOTERMS 2000 ist
durch dortige Übernahme oder mit der Bereitstellung erfüllt.
6.2.Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart
worden ist, sobald die Lieferung vom Werk oder von Meyer-Kirschner GmbH zum Versand
bereitgestellt worden ist. Verpackung und Versand erfolgen nach bester Sorgfalt und Ermessen des Lieferers.
6.3. Eine Transportversicherung wird von Meyer-Kirschner GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Die Kosten einer solchen Versicherung gehen zu Lasten des Bestellers.
7. Lieferfrist und Lieferverzug
7.1. Die von uns bestimmte oder die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an welchem der Vertrag nicht nur durch die Anerkennung(Auftragsbestätigung) zustande
gekommen ist sondern auch alle technischen, kaufmännischen und sonstigen Fragen endgültig geklärt sind.
7.2.Treten bei uns, dem Lieferwerk oder seinen Unterlieferanten irgendwelche Umstände ein, die den Ablauf der Produktion stören, hemmen oder unmöglich machen, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Ist die Lieferfrist bereits abgelaufen, so wird eine angemessene neue Lieferfrist in Gang gesetzt. Ansprüche hieraus kann der Besteller nicht ableiten.
Dies gilt insbesondere für jede Art von Arbeitskämpfen.
7.3. Unser Rücktrittsrecht im Falle höherer Gewalt ist hierdurch nicht berührt.
7.4 Im Falle eine von uns oder dem Lieferwerk zu vertretenden Lieferverzugs kann der Besteller nur Erfüllung verlangen oder bei marktgängigen Waren unter Festsetzung einer angemessenen Frist zur Nachholung vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt ist nur wirksam, sofern diese Nachfrist schuldhaft versäumt wird.
Bei Sonderanfertigungen ist ein Rücktritt des Bestellers ausgeschlossen.
8. Gewährleistungs- und Haftungsbegrenzung
8.1.Sofern nichts anderes vereinbart wurde und unter der Voraussetzung der Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Besteller ist Vertragsgegenstand aus-
schließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungsbereich gemäß den vom Werk bzw. von Meyer-Kirschner GmbH überlassenen
Prospekten und Unterlagen. Andere oder Weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinaus gehender Verwendungszweck gelten erst dann als vereinbart, wenn sie von Meyer-Kirschner GmbH schriftlich bestätigt werden.
8.2. Im Falle eines nachweislich aufgetretenen Mangels sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
8.3. Die Dauer der Gewährleistung bei Neugeräten beträgt ein Jahr. Die Gewährleistung
beginnt mit dem Zugang der Ware. Für gebrauchte Verkaufsgegenstände(incl. Vorführ-
geräte)ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
8.4. Durch die Nacherfüllung wird keine neue Gewährleistungsfrist in Gang gesetzt.
Dies gilt auch, wenn im Rahmen der Nachbesserung Ersatzteile eingebaut werden.
8.5. Stellt sich bei der Prüfung behaupteter Mängel heraus, dass kein Mängelanspruch besteht, ist der Besteller verpflichtet, die durch die Prüfung entstandenen Kosten zu
tragen.
8.6. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist.
8.7.Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware in jedem Falle sofort zu
prüfen. Fehlende Teile und offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind
innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt Gewährleistungsansprüche
gegen uns aus.
8.8. Mängelrügen müssen schriftlich erhoben werden.
8.9. Wir haften in diesem Zusammenhang generell nicht für Schadenersatzansprüche des
Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit die Schäden durch uns nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf fehlen zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen sind.
Insbesondere haftet Meyer-Kirschner GmbH nicht für Folgeschäden, die aus der Benutzung oder unterlassenen Benutzung der Software und deren Hardware oder wegen Betriebsunter-
brechungsschäden, wie entgangener Gewinn und Verlust von Informationen und Daten entstehen, soweit Meyer-Kirschner GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zum Vorwurf gemacht werden kann. Ebenso ist die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Bestellers aus
Produkthaftung.
8.10. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung bzw. Erbringung der Leistung,
soweit keine anderen Vereinbarungen eine kürzere Gewährleistungsfrist vorsieht.
9. Zusatzbestimmungen für Wartungs-und Reparaturarbeiten
9.1. Für Reparaturen gilt zusätzlich als vereinbart, dass Preise und Lieferzeiten vor der Durchführung nicht verbindlich genannt werden. Bei Auftragserteilung gilt als vereinbart, dass der Besteller für Leistungen und Mehrleistungen deren Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit während der Arbeit zutage treten, Berechnungen anerkennt, sofern nicht schriftlich ein Festpreis und ein fester Liefertermin ausdrücklich vereinbart wurden.
9.2. Sollten verbindliche Angebote für Reparaturen verlangt werden und ist deshalb zwecks Ermittlung der Reparaturkosten eine Zerlegung des Gerätes oder eine Überprüfung von Einzelteilen notwendig, so sind die für das Zerlegen und das eventuelle Montieren des Gegenstandes erwachsenen Kosten zu erstatten, auch wenn es zu keiner Auftragserteilung kommt.
9.3. Für Wartungsarbeiten, denen kein weiterer Vertrag zugrunde liegt, wird der entsprechende Wartungsaufwand oder eine Wartungspauschale berechnet.
Eine Gewährleistung oder Garantie über die reinen Wartungsarbeiten hinaus wird nicht übernommen.
9.4. Wird ein defektes Gerät an uns durch den Besteller übersandt zur Reparatur, wird
das Gerät von uns instandgesetzt und an den Besteller zurückgesandt. Es wird der
übliche Reparaturaufwand bzw. eine Reparaturpauschale in Rechnung gestellt. Es wird insoweit eine Gewährleistung auf die zuletzt durchgeführte kostenpflichtige Reparatur
bzw. ausgetauschte Baugruppe auf 6 Monate vereinbart. Für eine von uns ohne An-
erkennung einer Rechtspflicht durchgeführte Reparatur wird keine neue Gewährleistungs-
pflicht in Gang gesetzt.
9.5. Ist mit dem Besteller ein Leihgeräteservice vereinbart werden wir ihm ein Leihgerät
in spezieller Versandbox zusenden. Der Besteller installiert das Leihgerät selbstständig
in seinen Räumlichkeiten und sorgt für den Anschluss des vorhandenen Zubehörs.
Der Besteller stellt sein defektes Gerät in die Versandbox zur Rückholung bereit. Die
Rückabwicklung erfolgt in gleicher Weise. Der Besteller sichert einen sorgfältigen Umgang mit dem Leihgerät zu und haftet für eventuelle Beschädigungen.
Für den Leihgeräteservice stellen wir unsere üblichen Pauschalen in Rechnung.
9.6.Werden PC-Rechner zur Überprüfung oder Reparatur hereingenommen, ist der Besteller zur vorherigen Datensicherung verpflichtet. Wir haften nicht für Datenverlust, der bei der
Reparatur oder beim Komponententausch an PC-Rechnern entstehen kann.
10. Gegenansprüche
Auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowie auf die Aufrechnung von Schadenersatzansprüchen verzichtet der Besteller hiermit ausdrücklich.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
11.1. Erfüllungsort für beide Parteien ist Bad Kreuznach.
11.2.Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Lieferers.
11.3. Für alle Belange zwischen den Vertragsparteien, sofern vorstehend durch die Vertragsbestimmungen nicht anders formuliert oder durch abweichende schriftliche
Vereinbarungen anders bestimmt, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien vereinbaren, dass die ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine solche Regelung ersetzt wird, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am nächsten kommt.
11.5. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel.
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