Neue AU-Geräte Kalibrier-Richtlinie
Die Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 100/2018 des BMVI vom 23.05.2018 beinhaltet die Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten, die für die Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2. der Anlage VIIIa StVZO eingesetzt werden.
Diese Verlautbarung 100 wird ergänzt durch die Verlautbarung Nr. 99 vom 23.05.2018 (Anforderung an die Messgenauigkeit der verwendeten Abgasmessgeräte) und beschreibt die grundsätzliche Verpflichtung zur Kalibrierung von Mess- und Prüfgeräten,
die für die periodisch technische Fahrzeugüberwachung nach §§ 29/41a StVZO eingesetzt werden.
Diese grundsätzliche Verpflichtung ergibt sich aus den Anforderungen der national umzusetzenden EU-Richtlinie 2014/45/EU und der Verkehrsblatt Verlautbarung Nr: 115 vom 28.06.2016, wonach das bisherige System zur
Eichung/Stückprüfung der Mess- und Prüfgeräte sukzessive in eine normgerechte Kalibrierung überführt wird.
Die in der Au-Geräte-Kalibrierrichtlinie festgeschriebenen Anforderungen sind von den nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2005 (kurz ISO 17025)
akkreditierten Kalibrierlaboren für die Anwendung und Durchführung von Kalibrierungen der Abgasmessgeräte ab dem 01.01.2019 anzuwenden.
Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Zeitschrift kfz-betrieb 31-32/2018 unter: Technische Mitteilungen.
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